Hier finden Sie wichtige Informationen und Rahmenbedingungen, die für eine Zusammenarbeit von Bedeutung sind. Diese Informationen entsprechen der gesetzlichen Lage in Österreich sowie internationalen Standards und sollen Ihnen helfen, gut informiert und mit einem sicheren Gefühl in den therapeutischen Prozess zu starten.
Ihre Entscheidung für die Therapie
Sie haben sich eigenverantwortlich und freiwillig für eine Psychotherapie, Coaching oder Supervision entschieden.
Diese Entscheidung ist die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Freiwilligkeit der Psychotherapie
Psychotherapie basiert auf Ihrer freiwilligen Teilnahme. Ohne Ihre Einwilligung ist eine Behandlung nicht möglich. Sie haben jederzeit das Recht, die Therapie zu beenden oder die Richtung der Behandlung zu ändern.
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Es ist eine Gelegenheit, Ihre Beweggründe für die Therapie zu besprechen und der Klärung der psychotherapeutischen Zielsetzung.
Das Erstgespräch dauert in der Regel 50 Minuten und ist kostenpflichtig. Sie benötigen dafür keine ärztliche Überweisung.
Nach dem Erstgespräch können wir entscheiden, ob wir gemeinsam an Ihren Anliegen weiterarbeiten.
Bei Kinder und Jugendlichen kann das Erstgespräch im Beisein der Eltern/ Erziehungsberechtigten stattfinden. Im Laufe des Erstgespäches sollen die Jugendlichen aber auch ohne Beisein der Eltern, die Möglichkeit haben, ihre Anliegen zu besprechen.
Therapiedauer und Frequenz
Die Dauer einer Einzeltherapieeinheit beträgt in der Regel 50 Minuten. Paartherapie-Sitzungen dauern 75 Minuten und Familientherapie-Einheiten sind auf 90 Minuten ausgelegt.
Zu Beginn der Therapie finden die Sitzungen meist wöchentlich statt, je nach Bedarf und Problemstellung können diese auch in größeren Abständen erfolgen.
Die Frequenz und Dauer der Sitzungen richten sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielsetzungen.
Bei Zuspätkommen kann die Sitzungszeit nicht verlängert werden.
Absageregelung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich um eine Absage spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Erfolgt die Absage später oder gar nicht, wird die Stunde in vollem Umfang verrechnet.
Kosten
Das Honorar für eine Therapieeinheit (50 Minuten) beträgt 65€. Die Kosten für die Therapie müssen grundsätzlich von Ihnen selbst getragen werden. Eine Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse ist bei Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision eingeschränkt möglich. Deshalb ist mein Honorar im Vergleich zu eingetragenen Psychotherapeut:innen vergünstigt.
Es ist mir ein Anliegen, Psychotherapie möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Auf Anfrage biete ich daher eine begrenzte Anzahl an Therapieplätzen zu Sozialtarifen an. Erkundigen Sie sich gerne persönlich danach.
Die Kosten für Psychotherapie können am Jahresende als außergewöhnliche Belastung (Krankenkosten) im Lohnsteuerausgleich bzw. in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Verschwiegenheitspflicht
Ich unterliege einer gesetzlich verankerten Schweigepflicht, die mich verpflichtet, alle mir anvertrauten Informationen absolut geheim zu halten. Dies gilt auch gegenüber Behörden, Ärzten:innen, Angehörigen und anderen Dritten. Bei Kindern und Jugenlichen wird gemeinsam festgelegt was des Eltern/Erziehungsberechtigten mitgeteilt werden darf.
Die genaue Regelung der Verschwiegenheitspflicht ist im österreichischen Psychotherapiegesetz § 15 verankert. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den offiziellen Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit: www.bmg.gv.at oder über Jusline Österreich.
Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision
Meine therapeutische Arbeit bespreche ich unter Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht und immer anonymisiert mit erfahrenen Lehrpsychotherapeut:innen.
Sie profitieren damit von der Expertise eines gesamten Teams.
Haben Sie weitere Fragen zu den Praxisrichtlinien oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.